Aktuelles

Aktuelles im November 2023

wie auf unserer Jahreshauptversammlung, am 16.01.2023 beschlossen, haben wir

108 Stück Zander 30 -35 cm heute, am 17.11.2023, 

an einigen Stellen in unseren Vereinsgewässern ausgesetzt. Diese Maßnahme wurde aus Mitgliedsbeiträgen finanziert, und wir sind froh diesen Besatz noch in dieser Saison umgesetzt zu haben.

Die Zander wurden von unserem Vereinsvorsitzenden Jochen Himmelskamp, und unserem Gewässerwart Wolfgang Brandt, unter der Aufsicht seiner Hündin Gesa ausgesetzt. Dabei war auch unser Schriftführer Ulrich Arlt, von Ihm stammt das Foto.


Einladung zur Jahreshauptversammlung 2023


Aktuelles im September 2023

 Änderung der Bankverbindung!

Durch die Verschmelzung der Volksbank eG Delmenhorst Schierbrok mit der VR Bank Oldenburg Land eG ist die neue Bankverbindung des                 

Fischereivereins Niedervieland e.V. folgende:

Volksbank eG Oldenburg-Land Delmenhorst

IBAN:             DE56 2806 6214 0710 5673 00

Gez. Der Vorstand


Aktuelles im Juni 2023

wie auf unserer Jahreshauptversammlung, am 16.01.2023 beschlossen, haben wir heute, am 21.06.2023 100 kg Aale an vier Stellen in unseren Vereinsgewässern ausgesetzt. Diese Maßnahme konnte dank bereitgestellter EMFF-Mittel umgesetzt werden.

Wir hoffen damit einen kleinen Beitrag zur Erhaltung des Aalbestandes zu leisten.

Gez. Der Vorstand


Aktuelles im Februar 2023

Liebe Mitglieder,

  • Neu ist die Fangliste.
    • Diese hat ihr Aussehen kaum verändert, kann aber ab sofort als Download digital ausgefüllt werden!
  • Einen Auszug aus dem Protokoll der Jahreshauptversammlung 2022, stattgefunden am 16.1.2023, ist unter Auszüge Protokolle eingestellt.
  • Die geänderte Satzung, beschlossen auf der Jahreshauptversammlung 2022, und am 14.02.2023 im Vereinsregister eingetragen, findet ihr jetzt unter dem Menüpunkt Satzung.

Gez.  Der Vorstand


Aktuelles im  September 2022
Fischereiverein Niedervieland e.V.

Liebe Mitglieder,

wie schon im Schreiben unseres Schriftführers, Ulrich Arlt, bekanntgegeben, kommt es zu einer gravierenden Änderung der Vergabe der Erlaubnisscheine. Wie aufgeführt wird es zukünftig den Erlaubnisschein mit einer Gültigkeit für 1 Kalenderjahr nicht mehr geben.

Was ändert sich?

Um zukünftig die Ausübung der Fischerei zu erlangen ist ein Verbandsausweis und eine Gewässerordnung nötig.

  1. Verbandsausweis. Nach Zahlung der aktuellen Jahresgebühr bekommt jedes Mitglied kostenlos einen Verbandsausweis er dient als Dokument für den Bundes-, Landesverband und als Ausweis für den jeweiligen Fischereiverein. Dieser Ausweis hat die Größe einer Checkkarte und ist unbegrenzt nutzbar. Gültig ist dieser Ausweis jedoch immer nur ein Jahr, vorausgesetzt der Beitrag für das Jahr ist eingegangen. Geht ein Folgebetrag für ein weiteres Jahr ein, kann der Kassenwart dann digital den Ausweise velängern, damit ist dieser weiterhin „GÜLTIG“.

Wird kein Beitrag im ersten Quartal des Jahres bezahlt wird der Ausweis nicht verlängert und hat den Status “UNGÜLTIG“, die Mitgliedschaft im Verein ist erloschen! In beiden Fällen ist von Mitglied keine Aktivität erforderlich, alles wird wie erwähnt digital veranlasst.

Die Gültigkeit seines Ausweises kann ein Mitglied, das im Besitz eines Smart-Phones mit der Funktion NFC ausgestattet ist, durch Auflegen des Smart-Phones auf die Karte kontrollieren.

Gleiches kann von den Fischereiaufsehern, Vereinskameraden und Ordnungspersonal ausgeführt werden.

  • Gewässerordnung. Die Gewässerordnung ist unbegrenzt, oder bis zu einer Neuauflage, gültig. Die Gewässerordnung ist gemeinsam mit dem Verbandsausweis am Gewässer zu führen. Der gültige Verbandsausweis berechtigt nur in Verbindung mit der Gewässerordnung die Ausübung der Fischerei in Vereinsgewässern des Fischereivereins Niedervieland. Die Gewässerordnung steht auf der Internetseite des Vereins als Download zur Verfügung.
  • Zur Jahreshauptversammlung wird in gewohnter Weise postalisch eingeladen.
  • Wer an der Jahreshauptversammlung nicht teilnehmen kann und die Gebühr für das Folgejahr im ersten Qurtal des Jahres auf das Konto des Vereins:

IBAN DE51 2806 7170 0710 5673 00 überweist, bekommt den Verbandsausweis postalisch. Der Ausweis hat ohne weitere Aktivität immer Gültigkeit für das gezahlte Jahr.

  • Diese Info “Aktuelles im September 2022“ zusammen mit der Gewässerordnung wird der Einladung zur Jahreshauptversammlung beigelegt. Somit sind auch alle Mitglieder, die keinen Zugang zum Internet haben oder haben wollen mit den nötigen Infos und der Gewässerordnung versorgt, fehlt nur noch der Verbandsausweis, der wie oben aufgeführt erworben werden kann um weiterhin in den Vereinsgewässern zu fischen.

Petri Heil.

Gez. Der Vorstand